Energiesparer werden mit attraktiven Finanzierungskonditionen belohnt.


Günstig finanzieren mit Geld vom Staat

Der Staat fördert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) energieeffiziente Häuser mit zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss. Ab Juli 2010 werden im Neubau drei förderfähige KfW-Effizienzhaus-Standards unterschieden: Das Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 und neu das Effizienzhaus 40. Zum erreichen dieser Förderstufen sind die Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an den Wärmeschutz der Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf abermals deutlich zu unterschreiten. Der für die Bewertung herangezogene „Primärenergiebedarf” berücksichtigt neben der jährlich benötigten Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung auch die Energieverluste, die bei der Gewinnung, Verteilung, Aufbereitung und Umwandlung entstehen. Daraus ergibt sich, dass die Energieträger wie z. B. Holzpellets, Gas oder Erdwärme verschieden bewertet werden und je nach Wahl des Heizsystems unterschiedliche Effizienzhaus-Standards erreicht werden.

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