Verbesserung der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“

Anpassung der Familienförderung ab 16. Oktober 2023
29.09.2023

Die KfW verbessert im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Bedingungen für die Förderung "Wohneigentum für Familien" (WEF) zum 16. Oktober 2023. Die Änderungen sind Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland. Diese Anpassung ermöglicht es nun mehr Familien, die Förderung zu beantragen und von zinsvergünstigten KfW-Krediten für den Hausbau oder den Kauf einer Wohnimmobilie zu profitieren.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ab dem 16. Oktober 2023 gelten hierfür folgende Änderungen:

  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen bei einem minderjährigen Kind wird von bisher maximal 60.000 Euro auf 90.000 Euro (plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind) angehoben.
  • Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben und liegen abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder künftig zwischen 170.000 und 270.000 Euro.

Die Förderung wird in zwei Förderstufen unterteilt:
Um die höhere der beiden Förderstufen zu erreichen und ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 270.000 Euro zu erhalten, muss der Neubau die Anforderungen des QNG, also des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus oder Premium erfüllen – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat.

In der ersten Förderstufe können bis zu 220.000 Euro beantragt werden. Dafür wird kein QNG benötigt. Aber die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des QNG Plus müssen erfüllt sein. Das bedeutet, dass der Neubau in seinem Lebenszyklus nur entsprechend wenig CO2 ausstoßen darf.