Neue Förderung für Familien

KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF)
02.06.2023

Zum 1. Juni 2023 startet die neue Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) speziell für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen und ermöglicht diesen zinsvergünstigte KfW-Kredite für einen geplanten Hausbau oder -kauf zu beantragen.

Durch die vergünstigten Zinssätze der Kredite können Familien mit bis zu zwei Kindern, die ein klimafreundliches Haus bauen möchten, Einsparungen von bis zu 30.000 Euro im Vergleich zu nicht staatlich geförderten Krediten erzielen. Erhält der Neubau zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), steigt der mögliche Kreditbetrag, dadurch erhöht sich auch die Ersparnis auf rund 41.000 Euro. Die Förderung schafft damit eine gezielte Entlastung bei den Baukosten.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Allgemeinen gelten folgende Kriterien:

  • Die Förderung richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 60.000 Euro (bei einem minderjährigen Kind) nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 10.000 Euro.
  • Das Wohneigentum muss von der Familie selbst genutzt werden.
  • Die Familie darf kein weiteres Wohneigentum besitzen.
  • Personen, die bereits das Baukindergeld erhalten haben, haben keinen Anspruch auf die WEF-Förderung.

Die Förderung erfolgt in Form eines günstigen Kredits, dessen Höhe abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro liegt.

Die Förderung wird in zwei Förderstufen unterteilt:
Um die höhere der beiden Förderstufen zu erreichen und ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 240.000 Euro zu erhalten, muss der Neubau die Anforderungen des QNG, also des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus oder Premium erfüllen – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat.

In der ersten Förderstufe können bis zu 190.000 Euro beantragt werden. Dafür wird kein QNG benötigt. Aber die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des QNG Plus müssen erfüllt sein. Das bedeutet, dass der Neubau in seinem Lebenszyklus nur entsprechend wenig CO2 ausstoßen darf.